Antwort auf den Beitrag "Re:Füherschein abnehmen, Auto versteigern" posten:
Nickname:
Passwort:
Thema:
Nachricht:
>> >>> Dass bei besoffenen Autofahrern das Auto eingezogen werden kann, gibt es auch bei uns. Ebenso bei illegalen Rennen (also wenn man z.B. 200 in der Stadt fährt). >>> >> >> >>Was bedeutet "das Auto einziehen"? Nur für den Fahrer und jemand anderes kann die Kiste abholen oder ist die Karre dann erstmal weg? Auch wenn sie jemand anderem gehört? > >Wenn die Karre dem Fahrer wirklich gehört, kann sie eingezogen werden, wenn sie ihm nicht gehört, dann nicht. Es sei denn, der Eigentümer war Beifahrer o.ä. > >gesendet mit m!client für iOS
mailbenachrichtigung?