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>>Darüberhinaus scheint es mit deiner Rechtskenntniss auch nicht allzu weit her zu sein. Es geht hier um §126 StGB. Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten. > >Der Straftatbestand ist nicht erfüllt; dafür muss ich nicht einmal in die Kommentarliteratur schauen. Abgesehen davon zitierst du auch noch die falsche Strafnorm. > >gesendet mit m!client für iOS
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