Antwort auf den Beitrag "Re:Abweisung Asylsuchender hinter Grenze rechtswidrig" posten:
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>Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht im Fall dreier Somalier, die nach der neuen Regelung am 9. Mai von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt wurden > >[https://www.spiegel.de/panorama/justiz/verwaltungsgericht-in-berlin-abweisung-asylsuchender-hinter-grenze-rechtswidrig-a-7b122953-3d85-4e3b-9804-51526dd844d2] > >Da fliegt dem Dobrindt direkt seine erste Anordnung um die Ohren. Mal schauen was da in den nächsten Wochen noch so kommt
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