Antwort auf den Beitrag "Re:Abweisung Asylsuchender hinter Grenze rechtswidrig" posten:
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>>>Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht im Fall dreier Somalier, die nach der neuen Regelung am 9. Mai von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt wurden >>> >>>[https://www.spiegel.de/panorama/justiz/verwaltungsgericht-in-berlin-abweisung-asylsuchender-hinter-grenze-rechtswidrig-a-7b122953-3d85-4e3b-9804-51526dd844d2] >>> >>>Da fliegt dem Dobrindt direkt seine erste Anordnung um die Ohren. Mal schauen was da in den nächsten Wochen noch so kommt >> >> >>Das Urteil zeigt wie dringlich eine Reform des Asylrechts ist. > >Oder man führt das Dublin-Verfahren halt grenznah durch anstatt es rechtswidrig zu überspringen: > >Aus dem Spiegel-Artikel: > >[i:"Das Gericht erklärte ihre Zurückweisung nun für rechtswidrig. Da die drei Menschen ihren Wunsch nach Asyl ausgesprochen hätten, müsse ihnen der Grenzübertritt erlaubt werden – allerdings nicht unbedingt ohne Einschränkungen. Das Dublin-Verfahren könne an der Grenze oder im grenznahen Bereich stattfinden. > >In einem solchen Verfahren prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, welcher Staat zuständig für das Asylverfahren ist."] > >Es ist halt wie immer, wenn es um Migration in Deutschland geht: Alles wird nur halbherzig und inkonsequent gemacht, nichts wird zu Ende gedacht. Egal, ob es nun um Integration oder Begrenzung geht.
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