Antwort auf den Beitrag "Re:PStTG-Meldegrenze..." posten:
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>Wenn du die Geräte zuvor einkaufst, mit der Absicht diese zu verkaufen, wirst du ggf. steuerpflichtig. Umsatzsteuer ist dann auch ein Thema, wenn du mehr als 17.500€ Umsatz im Vorjahr erzielt hast. Hört sich viel an, ist aber auch schnell mal mit einer einzigen Uhr erreicht.
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