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>>Vorsicht bei der USt, da ist keine Gewinnerzielungsabsicht nötig. Jedoch sind die Grenzen erneut erhöht worden (Vorjahresumsatz nicht > 25.000 €). Wer die überschreitet, wird sich selten außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit bewegen und sollte folglich selbst merken, dass man das mal prüfen sollte. > >Hmm, hier würde ich gern einhaken: >Ist jetzt nicht auf mich bezogen (ich komm da nur auf eine popelige Uhr! ;) aber ich kenne Uhrensammler die locker über diese Summe kommen könnten wenn sie ein Teil ihrer Sammlung verkaufen. Fällt darauf tatsächlich Umsatzsteuer an? > >Oder wenn man Anlagemünzen wieder veräußert? Auch da? > >gruß
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