Antwort auf den Beitrag "Re:Mir wurde mal mit Anwalt gedroht" posten:
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>>>>Huh? Wieso denn das? Thailand gilt doch als offen und meinungsfrei oder etwa nicht? >>>>Oder meinst du das eher, dass dann auf privater Ebene gedroht wird. >>>> >>>>> >>> >>>Leider im Gegenteil: >>> >>>[https://www.spiegel.de/ausland/verleumdungsklagen-in-thailand-wie-unternehmen-kritikerinnen-zum-schweigen-bringen-a-ed83343a-37b3-46f2-8acf-1e17be6baee6] >>> >>>[https://www.nytimes.com/2023/06/09/world/asia/thailand-defamation-lawsuits.html] >>> >>>[https://www.bbc.com/news/world-asia-54914768] >>> >>>Dass man für Kritik am König oder der Regierung im Knast landen kann ist auch nochmal ein Thema für sich. >>> >>>Aber das Verleumdungsgesetz ist richtig übel. >>> >>>Ne Freundin mußte 30.000 EUR Strafe zahlen wegen einem Facebook Kommentar, die betroffene Frau hat sie wegen Verleumdung angezeigt. War überhaupt nichts wildes, nur ein kleiner Streit in einem Kommentar Bereich. >>> >>>Oder die vielen Fälle der Sklaven Arbeiter, die sich ohnehin schon nicht wehren können, bevor deren Stimmen (zB bei Misshandlung) gehört werden sind die längst wegen Verleumdung angeklagt... >>> >>>Schau Dir auch mal den BBC Artikel an, da wurde jemand wegen einem negativen TripAdvisor Hotel Review sogar festgenommen. >>> >>>Insofern hab ich lieber das Review gelöscht, auch wenn da keine Unwahrheiten drin standen. >> >>Hm, bringt mich mal auf die Sprünge: Man kann nur Ärger kriegen, wenn man in Thailand lebt und/oder mal den Fuss auf den Boden dort setzten sollte, richtig? Diktaturen haben halt trotz ihres Rufes nicht nur Vorteile. > > > > >Ich bin mal so faul und antworte via ChatGPT: > > > >Ja, du kannst in Thailand wegen Verleumdung verklagt (bzw. strafrechtlich verfolgt) werden – selbst wenn du im Ausland lebst oder deine Äußerung von dort getätigt hast. > > >--- > >1. Geltung des thailändischen Strafrechts im Ausland > >Abschnitt 112 (Lèse-majesté): Verstöße gegen das Majestätsbeleidigungsgesetz gelten auch, wenn sie außerhalb Thailands begangen wurden – das gilt selbst für Ausländer. Gerichtsurteile zeigen, dass das thailändische Recht durchaus extraterritorial angewendet wird. > >Allgemeine Verleumdung (§ 326–333 Strafgesetzbuch) kann ebenfalls im Ausland erfolgen und vom thailändischen Staat verfolgt werden, wenn die Äußerung die Reputationen thailändischer Personen verletzt. > > > >--- > > 2. Straf- und Zivilrechtliche Aspekte > >Strafverfahren: Bei Rufschädigung drohen: > >Bis zu 1 Jahr Gefängnis oder > >20.000 Baht Strafe für Verleumdung (§ 326), > >Bis zu 2 Jahre Haft bzw. 200.000 Baht bei Rufschädigung durch Veröffentlichung (§ 328). > > >Zivilklage: Parallel können Betroffene Schadensersatz fordern – innerhalb eines Jahres nach Bekanntwerden des Vorfalls (§ 448 Zivilrecht) . > > > >--- > >3. Beweislast liegt beim Angeklagten > >In Thailand muss der Angeklagte beweisen, dass: > >1. Die Aussage faktisch wahr ist, und > > >2. sie in gutem Glauben und in angemessenem Kontext geäußert wurde . > > > >Das bedeutet: Auch wenn du die Wahrheit sagst, gilt das noch nicht als Verteidigung – es muss zusätzlich ein legitimer Grund für die Äußerung vorliegen. > > >--- > >4. Beispiele aus der Praxis > >Ein US-Amerikaner in Koh Chang wurde wegen eines negativen Hotel-Online-Reviews strafrechtlich verfolgt und saß in Untersuchungshaft . > >Ausländische Influencer wie Tom Birchy stehen ebenfalls mehrfach vor thailändischen Strafgerichten wegen Verleumdung, obwohl sie überwiegend im Ausland leben . > > > >--- > >Fazit > >Ja, auch wenn du im Ausland lebst und von dort aus äußerst, kann Thailand dich strafrechtlich belangen, wenn deine Aussagen den Ruf thailändischer Personen (oder Institutionen wie der Königsfamilie) schädigen. > >Die Gesetze gelten für alle Personen, unabhängig von Wohnsitz oder Nationalität. > >Und: In Thailand reicht nicht aus, die Wahrheit zu behaupten – es muss auch der gute Wille und ein berechtigter Kontext nachgewiesen werden. > > > >--- > >Wenn du planst, öffentlich oder online über Thailand zu sprechen, raten Experten: sehr vorsichtig sein mit kritischen Äußerungen und dich vorab rechtlich beraten lassen. > > > > > >Zum Thema Diktatur: > >Thailand ist offiziell keine Diktatur, sondern eine konstitutionelle Monarchie mit einem parlamentarischen Regierungssystem. Allerdings ist die politische Situation komplex, und Thailand hat in den letzten Jahrzehnten wiederholt Militärputsche erlebt – zuletzt 2014, als das Militär unter General Prayuth Chan-o-cha die Macht übernahm. > >Wichtige Punkte zur Einschätzung: > >Formell: Thailand hat eine Verfassung und hält Wahlen ab. Es gibt ein Parlament, politische Parteien und regelmäßige Regierungswechsel. > >De facto: Das Militär und die konservativen Eliten haben immer noch erheblichen Einfluss auf die Politik. Gerichte und Institutionen agieren oft parteiisch zugunsten des Establishments. > >Meinungsfreiheit: Stark eingeschränkt, besonders durch das strenge Majestätsbeleidigungsgesetz (§112), das Kritik am Königshaus unter Strafe stellt. > >Demokratieindex: Laut dem Demokratieindex des "Economist Intelligence Unit" wird Thailand oft als „hybrides Regime“ oder „autoritäres Regime“ eingestuft. > > >Fazit: > >Thailand ist keine klassische Diktatur, aber auch keine voll funktionsfähige Demokratie. Es befindet sich irgendwo zwischen einer autoritären Herrschaft und einem demokratischen System.
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