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>>Selbstverständlich muss Amazon als Händler seine entsprechende Händler-Gewährleistungspflicht ausüben. Ein schlichter Verweis an den Hersteller ist daher nicht zulässig. > >Korrekt. Es sei denn, Amazon ist gar nicht der Verkäufer, sondern der Hersteller hat einen Marketplace-Shop. > >gesendet mit m!client für iOS
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