Antwort auf den Beitrag "Re:Ärger mit Kleinanzeigen Beamer Verkauf - Help please" posten:
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>>Wichtigste Frage IMO: Hast du die Gewährleistung im Anzeigentext ausgeschlossen (Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“)? Wenn nicht, gilt auch für Privatpersonen eine Sachmängelhaftung. Dann könnten ggf. auch Ansprüche bestehen - wohl eher aber keine vollständige Rückerstattung. > >Theoretisch - allerdings gibt's beim C2C-Verkauf keine Beweislastumkehr. >Der Käufer müsste also nachweisen, dass der Beamer bereits bei der Übergabe "defekt" war. >Kann er wohl nicht - zumal ich jetzt aufgrund der Sachlage davon ausgehe, dass er es auch tatsächlich nicht war.
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