Antwort auf den Beitrag "Re:Trotzverhalten (achselzuck)" posten:
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>>Gegen die Entscheidung legten die Eltern und ihre Tochter Beschwerde ein. Der VGH wies die Beschwerden als unzulässig zurück. Er begründete dies im Fall der Eltern damit, dass diese ihre Beschwerde entgegen der gesetzlichen Vorgaben ohne Rechtsanwalt erhoben hatten. Am VGH besteht sogenannter Anwaltszwang. > >Zu dumm zum Lesen sind sie also auch. Naja, wird jetzt wohl teuer für die beiden.
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