Antwort auf den Beitrag "Re:Lass bloß die Finger davon!" posten:
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>>Meine Schwägerin möchte ein Haus kaufen und hat ein Objekt gefunden, dass sie sich vorstellen könnte. Sie hat es einmal besichtigt und durfte dabei keine Videos oder Fotos machen. > >Krasse red flag! Da wär's bei mir direkt schon vorbei gewesen. > >>Jetzt bittet sie um einen zweiten Termin, der abgelehnt wird, weil das nicht üblich sei. Ist ein privater Verkäufer, der offensichtlich schräg ist. > >Schräg oder nicht, roter wird die Warnleuchte spätestens ab diesem Punk nicht mehr! Wenn sich der Käufer eines Hauses das Objekt mehrmals ansehen möchte, dann ist das absolut deren Recht - wir reden hier schließlich von mehreren hunderttausend Euro! Ein Verkäufer, der "Nö, einmal reicht völlig" zum Gesetz macht, handelt mehr als nur verdächtig. > >>Ich weiß, dass es keinen Anspruch gibt, aber was würdet ihr da machen? Ich neige dazu komplett davon abzuraten, weil ich da etwas Komisches wittere. > >Das ist schon mehr als nur komisch, das stinkt zum Himmel. Dein Urteil ist absolut korrekt, sie soll bloß die Finger davon lassen!
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