Antwort auf den Beitrag "Re:Ist es strafbar einen TV-Kabelanschluss ohne Vertrag" posten:
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>[https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/fernsehen/nebenkostenprivileg-das-bedeutet-die-abschaffung-fuer-ihr-kabeltv-53330] > >Die Verbraucherzentrale sagt, dass man theoretisch schadenersatzpflichtig sein kann, strafrechtlich ("Erschleichen von Leistungen") würde es aber erst relevant, wenn irgendwelche Sperrkappen etc. entfernt würden.
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