Antwort auf den Beitrag "Re:Update: Kleinanzeigen Beamer Verkauf - Post vom Anwalt" posten:
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>>>Sprich: Bei Privatgeschäften muss der Käufer grundsätzlich beweisen, dass die Sache schon bei der Übergabe defekt war. >> >>Das gilt nur bei gebrauchten Dingen, also nicht für alles. > >Häh? Spielt keine Rolle. > >Beweislastumkehr ist im §477 BGB geregelt, der zum Untertitel Verbrauchsgüterkauf gehört, der wiederum ganz klar als Verkauf eines Unternehmers an einen Privatkunden definiert ist. > >Natürlich darfst du nicht einfach Gebrauchtware als neu verkaufen etc. Das hat aber grundsätzlich nix mit der Beweislastumkehr zu tun.
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