Antwort auf den Beitrag "Re:Interview Auswanderung Kambodscha inkl. mobiler Pflege" posten:
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>>Geht das? Greift der Staat da nicht schon vorher via Wegzugsbesteuerung zu? > >Wegzugsbesteuerung gibt es AFAIK nur wenn Du über 1% Anteile an einer Kapitalgesellschaft hältst oder beim Übersteigen von 500.000 Euro in einem Fond. > >Das mit den 500.000 Euro müsste man nochmal genauer recherchieren, wann und wie die greifen und wie die berechnet werden (Anschaffungswert oder Zeitwert, in Summe oder in einem einzelnen Fond). > >Bist Du darunter sollte es aber keine Probleme geben, da Du die 1% mit üblichen ETFs nicht erreichen wirst.
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