Antwort auf den Beitrag "Re:Nur in D" posten:
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>Kann man zur Hafterleichterung das Geschlecht wechseln...und anerkannt werden. > >[https://taz.de/Nach-Aenderung-des-Geschlechtseintrages/!6105228/] > >Was ich nicht verstehe ist der letzte Satz im Artikel: [b:Die Entscheidung liege bei der Gefängnisleitung und hänge von einem Aufnahmegespräch ab, erklärte die JVA Chemnitz.] > >Weiter oben steht aber: [b:Nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 änderte die damals männliche Person ihren Geschlechtseintrag und Vornamen. Durch das Gesetz ist dies ohne psychologische Begutachtung und richterlichen Beschluss möglich.] > >Wie kann also die Gefängnisleitung mit ihrer Entscheidung ein Gesetz umgehen?
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