Antwort auf den Beitrag "Re:Nur in D" posten:
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>>Kann man zur Hafterleichterung das Geschlecht wechseln...und anerkannt werden. >> >>[https://taz.de/Nach-Aenderung-des-Geschlechtseintrages/!6105228/] >> >>Was ich nicht verstehe ist der letzte Satz im Artikel: [b:Die Entscheidung liege bei der Gefängnisleitung und hänge von einem Aufnahmegespräch ab, erklärte die JVA Chemnitz.] >> >>Weiter oben steht aber: [b:Nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 änderte die damals männliche Person ihren Geschlechtseintrag und Vornamen. Durch das Gesetz ist dies ohne psychologische Begutachtung und richterlichen Beschluss möglich.] >> >>Wie kann also die Gefängnisleitung mit ihrer Entscheidung ein Gesetz umgehen? > >Ein ausreichend komplexes Regelsystem wird immer Regeln enthalten die widersprüchlich sind. >Von daher ist es keine große Überraschung wenn es dazu kommen kann dass Gesetze gegeneinander abgewogen werden. > >Beispiel: Dein passives und aktives Wahlrecht ist gesetzlich verankert. Kann aber in gewissen Fällen dennoch eingeschränkt werden. Ganz ohne Skandal ;) > >gruß
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