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>>Beispiel: Dein passives und aktives Wahlrecht ist gesetzlich verankert. Kann aber in gewissen Fällen dennoch eingeschränkt werden. Ganz ohne Skandal ;) > >Das ist ein schlechtes Beispiel, wenn ich den Text hier richtig deute [https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/a/aberkennung-wahlrecht.html] > >Dem Aberkennen geht ein Richterspruch voraus. Das ist doch eine ganz andere Hausnummer als ein Gespräch mit einer Gefägnisleitung.
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