Antwort auf den Beitrag "Re:Nur in D" posten:
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>>>Beispiel: Dein passives und aktives Wahlrecht ist gesetzlich verankert. Kann aber in gewissen Fällen dennoch eingeschränkt werden. Ganz ohne Skandal ;) >> >>Das ist ein schlechtes Beispiel, wenn ich den Text hier richtig deute [https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/a/aberkennung-wahlrecht.html] >> >>Dem Aberkennen geht ein Richterspruch voraus. Das ist doch eine ganz andere Hausnummer als ein Gespräch mit einer Gefägnisleitung. > >Ich habe nicht behauptet dass die Anforderung an die Abwägung im meinem Fall vergleichbar wären. Ändert nichts an der Tatsache dass ständig abgewogen wird. > >Mir [b:einer(!) ]Ausnahme: der Würde des Menschen. Ist auch die einzige Passage die explizit als "unantastbar" festgelegt wird. >Ich werde nicht müde das zu betonen :) > >gruß
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