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>>Kann man zur Hafterleichterung das Geschlecht wechseln...und anerkannt werden. >> >>[https://taz.de/Nach-Aenderung-des-Geschlechtseintrages/!6105228/] > >Wo steht in dem Artikel etwas von Hafterleichterung? Oder gelten Frauengefängnisse automatisch gegenüber Männergefängnissen als Hafterleichterung? > >Gruß >Orrpus >> >>Was ich nicht verstehe ist der letzte Satz im Artikel: Die Entscheidung liege bei der Gefängnisleitung und hänge von einem Aufnahmegespräch ab, erklärte die JVA Chemnitz. >> >>Weiter oben steht aber: Nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 änderte die damals männliche Person ihren Geschlechtseintrag und Vornamen. Durch das Gesetz ist dies ohne psychologische Begutachtung und richterlichen Beschluss möglich. >> >>Wie kann also die Gefängnisleitung mit ihrer Entscheidung ein Gesetz umgehen?
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