Antwort auf den Beitrag "Re:pfui: hausmacher Wurst in Dosen falsch ausgezeichnet" posten:
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>>1) Brief mit Kopf vom Anwalt, evtl hätte Phil Gates hier was pro bono machen können. > >Haha, Du Arsch! :-D > >Ansonsten: Du hast keinen Anspruch auf den niedrigeren Preis, die Preisangabe ist eine invitatio ad offerendum. Die falsche Preisauszeichnung ist nur ein Wettbewerbsverstoß. > >[https://www.vzhh.de/themen/lebensmittel-ernaehrung/einkaufsfalle-supermarkt/immer-wieder-aerger-den-preisen-im-supermarkt]
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