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>>Was letztendlich auch gut so ist um zu verhindern das man Unschuldige hinrichtet, wenn nach 20 Jahren noch keiner Gegenbeweise vorgelegt hat dann wird derjenige wohl auch schuldig sein. > >Hmm... wenn es überhaupt noch Raum für "Gegenbeweise" gibt, sollte man sich das mit dem Todesurteil vielleicht generell noch einmal überlegen.
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