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>>Die Wehrpflicht ruht nicht, nur weil jemand im Ausland ist. Das bedarf einer Genehmigung. Ebenso werden Ausweisdokumente nicht mehr verlängert, wenn sich jemand der Wehrpflicht entzieht. > >AFAIK gilt ein Pass aber je nach Alter 6-10 Jahre. Man kann damit also schon eine relativ lange Zeit überbrücken. > >Außerdem liefern die wenigsten Länder wegen Wehrpflicht oder Fahnenflucht aus, da für eine Auslieferung ein beiderseitiger Straftatbestand bestehen muss, was aber für die deutsche Wehrpflicht fast nirgendwo der Fall. Auch haben Länder in Südostasien meist keine oder sehr beschränkte bilaterale Abkommen. > >Wenn man vorher einen frischen Pass ausstellen lässt, sollte man sich also schon 6-10 Jahre problemlos entziehen können.
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