Thema:
Steuerverkürzung halb OT flat
Autor: manic miner
Datum:13.03.18 14:08
Antwort auf:Xbox Live Sperre - WTF?! von M@X

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe wird ja wohl der Einkauf in Niedrigpreis-Regionen unter Angabe falscher Adressdaten als Grund für die Sperre verantwortlich sein (Dass das im Übrigen nicht richtig sein kann, sagt eigentlich der gesunde Menschenverstand)

Das ist ja ein gängiges Sparmodell und dürfte über alle Digital Platformen ein ordentliches Volumen haben. Unterstellt den Fall daß bei regärem Einkauf im deutschen Shop, der Ort der Leistung in Deutschland ist wird vermutlich die Umsatzsteuer hier fällig. Bei bewussten Falschangaben wie hier dürfte der Ort der Leistung dann ja ebenso verlagert werden und die Plattform führt unwissentlich USt ins falsche Land ab obwohl die Leistung weiterhin in Deutschland erbracht wird. Wer macht sich da der Steuerverkürzung schuldig? oder gilt bei solchen Dienstleistungen B2C und die Steuer wird ohnehin immer am jeweiligen Unternehmenssitz fällig. Da mir die Zeit fehlt den Paragraphen 3a UStG zu studieren ich da aber echt neugierig bin, gibt's ja vielleicht hier ein Experten
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