Thema:
Re:Wenn es das ist was ich dazu gefunden habe... flat
Autor: JPS
Datum:30.06.20 02:39
Antwort auf:Re:Wenn es das ist was ich dazu gefunden habe... von Pezking

>>Der Arbeitgeber soll also das Privatleben seiner Mitarbeiter auf Social Media Plattformen ausforschen, dann moralisch einstufen und darauf basierend Maßnahmen treffen?
>
>Nein. Er soll öffentlich getätigte Vorwürfe überprüfen, ob ein Angesteller tatsächlich reihenweise jüngere Kolleginnen ausnutzt. Es wäre fahrlässig, sowas einfach achselzuckend abzutun und gar nichts zu unternehmen.


Die Vorwürfe stammen doch gar nicht von Kolleginnen, sondern von Social-Media-Kontakten aus seinem Privatleben. Wo ist der konkrete firmeninterne Anfangsverdacht der eine Ausforschung des Privatlebens durch den Arbeitgeber rechtfertigt?

>>Wohlgemerkt noch nicht einmal auf Basis seiner eigenen offenen Beiträge, sondern auf Basis von Aussagen und Beiträgen von Dritten und selektiven Auszügen aus privaten Chats, die von Dritten öffentlich gemacht wurden?
>
>Nein.


Wie sieht das Beweismaterial das vom Arbeitgeber gesichtet und beurteilt werden soll denn dann Deiner Meinung nach aus, wenn es außer Vorwürfen auf Social-Media-Plattformen kein Material gibt?

>>Für eine nicht einseitige Darstellung müsste der Arbeitnehmer also über sein Liebesleben beim Arbeitgeber Bericht erstatten und Rechenschaft ablegen. Für eine lückenlose Aufklärung am besten direkt seine Zugangsdaten zur Verfügung stellen?
>
>Nein.


Wie soll eine Verteidigung aussehen ohne dabei genau das zu machen? Wie soll man sich gegen Chatauszüge wehren, ohne selbst andere Auszüge vorzulegen? Wie gegen eine einseitige Darstellung vorgehen ohne seine Sicht zu schildern? Und dabei ist der Arbeitgeber dann der Richter, der beide Seiten abwägen und moralisch (denn ein Gesetz wurde nicht gebrochen) einordnen darf?


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