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Autor: | suicuique | ||
Datum: | 15.12.21 09:45 | ||
Antwort auf: | Re:Plagiatsskandal bei RBTV von K!M | ||
>Etwas anmassend imo, denn wenn auch Belletristik reines Entertainment ist abschreiben dort genauso schlimm wie bei Studie über Brustkrebs. > >das Urheberrecht ist da eindeutig. Ja ist es, und es stellt eindeutig auf eine gewisse Schöpfungshöhe ab bei deren Feststellung es natürlich Interpretationsspielraum gibt. Kurz: auch für Ürheberrecht muss eine gewisse Schöpfungsshöhe gegeben sein. Ansonsten wäre ein so banaler Satz wie "Kim ist naiv" auch urheberrechtlich geschützt. Ist er aber nicht. gruß |
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