Thema:
Re:Plagiatsskandal bei RBTV flat
Autor: suicuique
Datum:15.12.21 09:45
Antwort auf:Re:Plagiatsskandal bei RBTV von K!M

>Etwas anmassend imo, denn wenn auch Belletristik reines Entertainment ist abschreiben dort genauso schlimm wie bei Studie über Brustkrebs.
>
>das Urheberrecht ist da eindeutig.


Ja ist es, und es stellt eindeutig auf eine gewisse Schöpfungshöhe ab bei deren Feststellung es natürlich Interpretationsspielraum gibt. Kurz: auch für Ürheberrecht muss eine gewisse Schöpfungsshöhe gegeben sein.

Ansonsten wäre ein so banaler Satz wie "Kim ist naiv" auch urheberrechtlich geschützt. Ist er aber nicht.

gruß


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