Thema:
Re:Nur teilweises Family Sharing? flat
Autor: deros
Datum:02.11.23 22:40
Antwort auf:Nur teilweises Family Sharing? von membran

>Ich hab einen zehnjährigen Jungen in der Verwandtschaft. Der hat eine Switch mit Minecraft und Mario Kart. Ich wollte ihm vielleicht Zugriff zu meiner Switch Bibliothek gewähren, via Family Sharing oder zur Not seine Switch als meine Home Switch festlegen.
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>Nur geht es gar nicht mal darum ein paar der 12+ Titel auszugrenzen (das würde ja mit Jugendschutz-Einstellungen gehen), sondern einfach darum, dass da kein C64 Diskettenbox-Feeling aufkommen soll. Der hat ja seit einem Jahr nur zwei Spiele und das würde sich mit meiner Bibliothek mehr als nur dezent erweitern.
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>Wäre die Lösung dann vielleicht am Ende alles über den Jugendschutzkram zu regeln?


Er kann deine Spiele nur spielen, indem er sie über deinen eShop-Account herunterlädt. Wenn du die Einstellungen so konfigurierst, dass der eShop nur mit Eingabe deines Passworts geöffnet werden kann, kann er also immer nur die Spiele spielen, die du (oder seine Eltern falls du ihnen das PW geben möchtest) für ihn heruntergeladen hast.

Und beachte, dass das Ganze nur klappt, wenn seine Switch als deine primäre Konsole registriert wird (kann man im eShop einstellen und die Einstellung im Zweifel auch per Browser wieder aufheben). Dann ist deine Switch nur noch sekundär. Bedeutet: beim Start eines Spiel und anschließend alle zwei Stunden oder so würde dann auf deiner Switch ein Online-Check durchgeführt werden. Ist kein großes Ding (zu Hause wird's nicht auffallen und falls du deine Switch unterwegs nutzen solltest, müsstest du zwischendurch ab und zu mal nen Hotspot am Handy aufmachen) aber vorher gut zu wissen.


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