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>>>Wenn es geöffnet ist, dann natürlich nicht, dann greift das Rücksenderecht bei Online Händlern auch nicht. >> >>Echt? Ich dachte, dass beim online Kauf immer ein Widerrufsrecht gilt. Selbst bei geöffneter Ware. Stand jetzt zum Beispiel in der letzten Zeit. > >Ich habs hier zwar schon paar mal gepostet, aber ein weiteres Mal schadet nicht: > >[http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html] > >Für Dich entscheidend ist Absatz 4 Punkt 2. >Kurz: beim "Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen" ist Sofware explizit ausgenommen sobald sie geöffnet ist. Also erst Recht wenn sie mal installiert und in Gebrauch war.
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