Antwort auf den Beitrag "Re:Eins bleibt leider unbeantwortet..." posten:
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>Nämlich ob die Gebühr seitens der Post auch anfällt, wenn der Wert der Sendung unter der Freigrenze EUR 22.XX liegt und das Ganze mit Gift deklariert war. >Sprich: Es war richtig ausgewiesen und wurde lediglich "zur Kontrolle" rausgezogen + der Rechnugsnachweis bestätigt die Freigrenze im Nachhinein. > >Warum zum Henker sollte dann überhauot eine Gebühr seitens der Post anfallen dürfen. >Obiges konnte mir nicht einmal der Zoll bei einem Anruf bestätigen oder verneinen. > >Jemand mehr Infos ?
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