Thema:
Re:Bzgl. Sony PSN und Mehrwertsteuer... flat
Autor: euph
Datum:27.02.15 19:39
Antwort auf:Bzgl. Sony PSN und Mehrwertsteuer... von DS_Nadine

>Das überraschende Ergebnis nach ein bisschen Korrespondenz:
>Spiele im PSN werden ja nicht mit Geld bezahlt, deswegen muss auch keine USt. abgeführt werden. Diese Zahlen mit dem Euro Zeichen die dort ein Guthaben Symbolisieren sind explizit KEIN GELD, bzw. das Hauseigene PSN Monopolygeld. (Einfach mal die AGB lesen.)


Mit wem hast du da korrospondiert? Würde mich mal interessieren.

Grundsätzlich ist es nämlich egal, ob du eine Ware/Dienstleistung mit Geld oder mit etwas anderem bezahltst. Der Autohändler, dem du ein Auto in Zahlung gibst, muss auch für den gesamten Neuwagen Umsatzsteuer berechnen und kann nicht sagen: Aber für einen Teil hab ich ja kein Geld sondern ein Auto bekommen. Was die Umsatzsteuer betrifft, gilt alles als Entgelt, was der Kunde aufwendet um die Leistung zu erhalten. Da ist es prinzipel egal, ob du mit Euro, Gold oder Eiern bezahlst. Und das PSN-Guthaben ist letzlich nichts anderes als Geld bzw. lässt sich der Wert des "PSN-Spielgelds" relativ einfach bemessen.

>Kann nicht sein? Doch!
>
>Vielleicht ist ja mal wem aufgefallen, das immer erst ein Guthaben aufgebucht wird und das dann verrechnet. Die Rechnung über ein via KK gekauftes Spiel ist also zweigeteilt. Der Kauf erfolgt via dem Spielgeld und das wechseln in das Spielgeld ist wohl scheinbar vom Gesetz ausgenommen denn dort wird ja auch keine USt. berechnet (oder hat wer die Tage noch mal mit KK bezahlt und kann das Gegenteil bestätigen?).


Hab das letzt mal per Paypal bezahlt. Da steht gar nichts bei der Aufbuchung.
Ich möchte auch nicht grundsätzlich ausschließen, dass Sony da evtl. eine Lücke gefunden hat. Ich kann mir das nur nich vorstellen, sonst hätte Appel da doch auch mitgemacht.

Der Kauf des Guthabens ist ja aber erst mal nichts anders, als ob du einen Gutschein oder ähnliches kaufst. Der ist in der Tat erst mal nicht mit Umsatzsteuer zu belasten, schon weil man im Zeitpunkt des Kauf des Gutscheins/Guthabens gar nicht weiß, wofür es letzlich verwendet wird. So wird z.B. bei einem Kauf eines Gutscheins von amazon (was ja letzlich auch nichts anders als amazon-Währung ist) auch noch keine Umsatzsteuer belastet, weil du damit ja sowohl Bücher (7% Umsatzsteuer) oder auch eine Elektrogerät (19% Umsatzsteuer) kaufen kannst.

Bei der Umsatzsteuer ist als nur der eigentlich Kauf eines SPiels im PSN umsatzsteuerlich zu beurteilen und da ist für mich die Lage eigentlich klar. Deutscher Kunde kauft Software von Deutschland aus, also ist nach der Neuregelung auch in Deutschland Umsatzsteuer zu belasten.


< antworten >